Kostenerstattung

Kostenerstattung Akupunktur

Möglichkeiten der Kostenerstattung für eine ÄRZTLICHE Akupunkturbehandlung bei gesetzlich versicherten Patienten

a) Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel Körperakupunktur bei chronischen Rücken- und chronischen Kniegelenksschmerzen, wenn sie von einem qualifizierten Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzbezeichnung Akupunktur sowie Abrechnungsbefugnis der Akupunkturleistung erbracht werden. Diese Abrechnungsbefugnis hat unsere Praxis.

b) Sollen andere Krankheitsbilder und andere Schmerzerkrankungen behandelt werden, haben die Patienten die Wahl, zu einem kassen- oder privatärztlich tätigen Arzt ihrer Wahl zu gehen; diese Therapien müssen dann als sogenannte IGEL Leistungen von den kassenversicherten Patienten selber bezahlt werden. Wollen sich gesetzlich versicherte Patienten für solche zusätzlichen ärztliche Leistungen absichern, müssen sie eine private Zusatzversicherung abschließen. ( siehe hierzu „Was bieten private Krankenzusatzversicherungen“)

Viele Patienten entscheiden sich für eine privatärztliche Akupunkturbehandlung bei ihrem Kassen- oder einem Privatarzt. Sie erwarten dafür zu Recht eine hochwertige, individuelle Akupunktur, eine individuelle Anamneseerhebung und genügen Zeit für ihre Anliegen. Insbesondere bei schwierigen, chronischen Krankheitsfällen sind diese Kriterien oft von großer Bedeutung. Ausschlaggebend für die Arztwahl sollte neben der „Sympathie und Wellenlänge“ auch der Ausbildungsstand und die Erfahrung des Arztes im Bereich der Akupunktur und der dazugehörigen Methoden ( z.B. Moxa, Schröpfen, TCM Ernährungsberatung, chin. Arzneitherapie, Tuina usw) sein. (näheres hierzu „Akupunktur und TCM“)

Möglichkeiten der Kostenerstattung für eine ÄRZTLICHE Akupunkturbehandlung bei privat versicherten Patienten

Seit vielen Jahren ist die Schmerzakupunktur Bestandteil der privaten Krankenversicherung, eine entsprechende Abrechnungsziffer wurde in die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) aufgenommen. Fast alle neuen Verträge beinhalten die ärztliche Akupunktur , ebenso die ärztlichen Naturheilverfahren und ärztliche Homöopathie und häufig auch die ärztliche, chinesische Arzneitherapie. Probleme gibt es bisweilen mit der Erstattung von Akupunkturbehandlungen, die kein Schmerzkrankheitsbild behandeln ( z. B. Neurodermitis, Fertilitätsstörungen usw). Nähere Auskunft kann Ihnen hier Ihr behandelnder Arzt oder Ihre private Krankenversicherung geben.
Sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen, so empfehlen wir dringend, dass Sie vorab überprüfen, ob obige Vertragsinhalte auch Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags sind. Es kann vorkommen, dass Ihnen Verträge angeboten werden, in denen diese Leistungen nur erstattungsfähig sind, wenn sie nach der Gebührenordnung von Heilpraktikern und somit also nicht von Ärzten abgerechnet werden.
Befragen Sie hierzu vorab detailliert Ihren Versicherungsvertreter oder erkundigen Sie sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler nach einer Versicherung, die Ihre Wünsche nach einer alternativen bzw komplementären und naturheilkundlichen ärztlichen Therapie beinhalten.