Kosten
Akupunktur ist nicht nur einfaches Nadelstechen. Diese Kunst setzt eine umfangreiche Ausbildung für die Punktauswahl und die Art der Anwendung (z.B. Stichtechnik, Anzahl der Nadeln, Reizstärke usw.) voraus. Die Akupunktur, mit der das Kranksein und die Reaktion auf Krankheit behandelt werden, bedarf ausführlicher Informationen aus der Krankengeschichte (Anamnese) und spezifischer Untersuchungsergebnisse, wie z.B. Zungendiagnostik und Pulsdiagnostik. Die körperliche Untersuchung rundet das ganze ab.
In der Regel wird die Akupunkturbehandlung in einer Behandlungsserie von mehreren Akupunktursitzungen durchgeführt, um einen nachhaltigen Behandlungserfolg zu erreichen, dabei bauen die Sitzungen aufeinander auf. Bei akuten Erkrankungen werden meist zwischen 2 und 6 Sitzungen benötigt, bei chronischen Erkrankungen sind 10-15 Sitzungen als Behandlungsserie sinnvoll. Auch „Erhaltungsakupunktur“ und „Auffrischakupunktur“sitzungen, um den erreichten Behandlungserfolg stabil zu halten können nach Beendigung einer Serie sinnvoll sein.
Akupunktur als privatärztliche Leistung wird nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte –GOÄ- abgerechnet. Der mittlere Preis für eine kurze Akupunktur ohne Liegezeit beträgt 26,81 € ( GOÄ 269), eine vollständige Akupunktur mit Liegezeit von mindestens 20 Minuten wird mit 46,92 € oder mehr ( GOÄ 269a x 2.3 oder höher, je nach Aufwand) berechnet. Die Akupunkturnadeln sind zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen. Diese Leistung bezieht sich ausschließlich auf das einmalige Legen der Akupunkturnadeln, das Wirken lassen und das Ziehen der Nadeln. Für eine Serie mit mehreren Akupunktursitzungen wird diese Leistung bei jeder Behandlung angesetzt. Erfordert die Akupunktur besonders hohen Zeitaufwand oder werden zusätzliche Reizarten z.B. Moxibustion in die Therapie mit eingebaut, so kann der Arzt die GOÄ Ziffer mittels Steigerungsfaktor entsprechend des entstandenen Aufwands anpassen.
Die spezifische Akupunktur–TCM-Anamnese und spezielle Diagnostik (Puls Zunge, s.o.) sind in dieser Leistung nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet. Diese Kosten liegen je nach Umfang und Zeitaufwand zwischen 20 und 150 € und fallen meist im Quartal nur einmal an. Weitere Reiztechniken, die zur Akupunktur eingesetzt werden, wie z.B. Moxawärme oder Schröpfen sind zusätzlich zu berechnen oder werden wie oben beschrieben durch die Steigerung des Abrechnungssatzes für Akupunktur mit einberechnet.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Akupunkturbehandlung zur Behandlung von Schmerzen. Andere Indikationen (z.B. Heuschnupfen,Infektanfälligkeit usw.) nicht immer, obwohl Akupunktur auch dabei gut helfen kann. Ihre Versicherung gibt Ihnen sicherlich dazu Auskunft. Einige private Zusatzversicherungen erkennen nur Leistungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GEBÜH) an, Ärzte dürfen aber nur nach der GOÄ abrechnen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsvertreter und beachten Sie dies auch beim Abschließen des Vertrags! Eventuell kann hier ein Wechsel der Versicherung ratsam sein. (siehe hierzu Private Zusatzversicherungen). Unabhängig von der Versicherungsfrage hat der Patient die Rechnung für geleistet Behandlungen zu begleichen. Seriöse Ärzte klären die Patienten vor Therapiebeginn über die vermutlich anfallenden Kosten auf.
Akupunktur ist eine sehr wirksame Methode für viele Erkrankungen. Wie in der Medizin üblich, kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden. Auch kann man vor der Behandlung keine Aussage geben, wie lange der Behandlungserfolg anhält – dazu sind die Patienten zu verschieden. Falls die Beschwerden doch wiederkommen sollten, helfen dann bei Bedarf gelegentliche einzelne Akupunkturbehandlungen ( s.o.“ Auffrischakupunktur“)
Siehe hierzu auch unseren Flyer.
Kosten einer ärztlichen Akupunkturbehandlung
Bei einer privatärztlichen Akupunktur-Behandlung richten sich die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); sämtliche Abrechnungen medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung werden in der GOÄ gesetzlich geregelt.
Abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand im einzelnen Behandlungsfall kann die Grundbewertung der einzelnen Ziffern mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren bis zu 3,5 (in Ausnahmefällen auch höher) berechnet werden. Akupunkturbehandlungen kosten demnach in der Regel zwischen 30 und 90 Euro, je nach Länge, Technik und Aufwand. Die aufwändige Erstanamnese und andere Zusatzleistungen werden in der Regel extra in Rechnung gestellt. „Akupunktur und TCM„ Bitte fragen Sie den Arzt/die Ärztin Ihrer Wahl nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung. Ein seriöser Arzt klärt Sie nach einem Vorgespräch noch vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten auf.
Bei einer kassenärztlichen Behandlung von chronischen Knie und LWS Schmerzen werden die Körperakupunkturkosten häufig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinausgehende Therapien wie Moxibustion und Schröpfen müssen vom Patienten privat bezahlt werden (IGEL Leistung).
Siehe hierzu „Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen“.
Private Zusatzversicherungen oder Selbstzahler?
Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, ist eine entsprechende private Zusatzversicherung sicher eine mögliche Option. Speziell für jüngere Erwachsene und Patienten ohne größere Vorerkrankungen sind diese Versicherungen relativ günstig.
Detaillierte Informationen zu privaten Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine ärztliche Akupunkturbehandlung übernehmen, finden Sie hier:
Beihilfe
Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, werden die Kosten für Akupunkturbehandlung normalerweise übernommen.
Privatversicherungen
Privatpatienten haben meist freie Arztwahl, die Kosten für eine Schmerz-Akupunkturbehandlung werden in der Regel übernommen, denn seit vielen Jahren ist die Schmerzakupunktur Bestandteil der privaten Krankenversicherung, eine entsprechende Abrechnungsziffer wurde in die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) aufgenommen. Fast alle neuen Verträge beinhalten die ärztliche Akupunktur , ebenso die ärztlichen Naturheilverfahren und ärztliche Homöopathie und häufig auch die ärztliche, chinesische Arzneitherapie. Probleme gibt es bisweilen mit der Erstattung von Akupunkturbehandlungen, die kein Schmerzkrankheitsbild behandeln (z.B. Heuschupfen, Neurodermitis, Reizdarm, Fertilitätsstörungen usw). Nähere Auskunft kann Ihnen hier Ihr behandelnder Arzt oder Ihre private Krankenversicherung geben.
Wollen Sie einen neuen Vertrag abschließen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, dass Sie vorab überprüfen, ob obige Therapien auch Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags sind. Es kann vorkommen, dass Ihnen Verträge angeboten werden, in denen diese Leistungen eingeschränkt oder nur erstattungsfähig sind, wenn sie nach der Gebührenordnung von Heilpraktikern und somit also nicht von Ärzten abgerechnet werden.
Befragen Sie hierzu vorab detailliert Ihren Versicherungsvertreter oder erkundigen Sie sich bei einem unabhängigen Versicherungsmakler nach einer Versicherung, die Ihre Wünsche nach einer alternativen bzw. komplementären und naturheilkundlichen ärztlichen Therapie beinhalten.